Neue Grundsteuererklärung:
Hilfe bei der Grundsteuererklärung. Auf Wunsch übermitteln wir die Grundsteuererklärung in Ihrem Auftrag an das zuständige Finanzamt.
Eine Beratungsbefugnis besteht nicht.
Ansprechpartner: Markus Fischer, Tel. 0941 560977
Die Grundsteuer betrifft alle Grundstückseigentümer – und damit geht die Grundsteuerreform auch alle Eigentümer von Grundstücken etwas an. Auch wenn die neu berechnete Grundsteuer erst ab 2025 zu zahlen ist, beginnt bereits im Jahr 2022 die Neubewertung der Grundstücke. Zeit, sich mit der reformierten Grundsteuer auseinanderzusetzen und die neuen Regeln kennenzulernen.
Bisher war der sogenannte Einheitswert Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Da die Einheitswerte teilweise sogar bis in das Jahr 1935 zurückreichen und damit hoffnungslos veraltet sind, kam es zu Wertverzerrungen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte deshalb die Bewertung mithilfe der Einheitswerte für verfassungswidrig und verpflichtete den Gesetzgeber, die Grundsteuer bis Ende 2019 neu zu regeln – was er auch mit der Grundsteuerreform getan hat. Denn die Grundsteuer abzuschaffen, stand nie zur Debatte.
Für die Neubewertung müssen alle Haus- und Wohnungseigentümer bis spätestens 31.01.2023 eine Grundsteuer-Erklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt abgeben. Für Bayern wurde die Frist bis 30.04.2023 verlängert.
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Informationsbrief Grundsteuererklärung Bayern 2022
Sie haben bis 31. Jan 2023 (Bayern 30.04.2023) Zeit, um die Grundsteuererklärung abzugeben.
Die benötigten Daten für die Erklärungsabgabe finden Sie in Ihren eigenen Unterlagen. Dies sind:
- das Informationsschreiben des Finanzamts, sofern Sie eines erhalten haben, oder der letzte Einheitswertbescheid bzw. Grundsteuermessbescheid.
- Ihre Steuernummer und Ident.-Nr. (finden Sie auf dem letzten Steuerbescheid)
- Anteil der Miteigentümer (z.B. Ehepartner zu gleichen Teilen)
- für die Eingabe der Flurstücksdaten: Der Datenabruf aus dem Bayern Atlas-Grundsteuer (könne wir gerne für Sie abrufen), der Notarvertrag, Grundbuchauszug, Falls vorhanden: Grundbuchblatt-Nr.
- für die Angabe der Gebäudeflächen:
Die Wohnflächenberechnung und Nutzflächenberechnung oder hilfsweise den Bauplan.
Wenn Sie die Grundsteuererklärung selbst erstellen möchten, empfehlen wir, im Internet die Informationsseite des bayereichen Landesamtes für Steuern https://www.grundsteuer.bayern.de/
Wenn Sie zu diesem Thema unsere Mitarbeit wünschen, kommen Sie bitte gerne auf uns zu.
Wenn Sie uns beauftragen übermitteln wir die Grundsteuererklärung per Elster an das zuständige Finanzamt ungeprüft nach Ihren schriftlichen Vorgaben. Sie benötigen kein eigenes Elster-Zertifikat. Oder wir erstellen die Formulare maschinenschriftlich im PDF-Format nach Ihren schriftlichen Vorgaben.
Wir sind bei der Grundsteuer nicht berechtigt, Sie zu beraten oder beim Finanzamt zu vertreten. Wir stellen lediglich die Übermittlung bzw. Ausfertigung der Grundsteuererklärung sicher.
Bitte rufen Sie uns bei Rückfragen einfach an: Telefon 0941 560977 (Beratungsstelle)