Beitrag

Für zukünftige Mitgliedschaften ist folgende Beitragsberechnung vorgesehen:

Ihre jährlichen Kosten für die Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein.

 

Beitragsbemessungsgrundlage

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags bemisst sich nach der Summe der jüngsten, bis zur Fälligkeit der Beitragsschuld bekannten, steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen des Mitglieds. Bei rückwirkendem Vereinsbeitritt bemisst sich der Beitrag nach den Einnahmen des Vorjahreszeitraumes.

Bei Einkünften aus Vermietung wird ein zusätzlicher Grundbeitrag in Höhe von 35 € erhoben.

Bei Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner ist eine gemeinsame Mitgliedschaft vorgesehen. Hierbei werden die Einnahmen beider Partner berechnet.

Im Jahr des Vereinsbeitritts wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 € erhoben.

Der Jahresmitgliedsbeitrag ergibt sich aus der folgenden Beitragstabelle:

Grundbeitrag 35 €
Zuzüglich Beitrag pro volle Tausend der Bemessungsgrundlage 3 €
Höchstbeitrag 395 €
Der Verein ist gem. § 19 Abs. 1 UstG von der Umsatzsteuer befreit.

Beispiel: Bei einem Einkommen von z.B. 40.900 € wird berechnet: 40 x 3 € + 35 € = 155 €.

 

Der Mitgliedsbeitrag ist im Jahr des Vereinsbeitritts sofort, danach jeweils zum 30.04. für das Kalenderjahr zur Zahlung fällig. Ein Anspruch auf Leistung besteht nur dann, wenn alle fälligen Beiträge bezahlt sind.

Die Verpflichtung zur Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrages besteht unabhängig davon, ob die angebotene Hilfe zur steuerlichen Beratung in Anspruch genommen wird oder nicht. Dies gilt während der Dauer der Mitgliedschaft.

Die Mitgliedschaft kann jährlich zum Jahresende gekündigt werden.

Unter folgendem Link steht Ihnen unser Beitragsrechner als Excel-Datei zum Download zur Verfügung:

Beitragsrechner Lohnsteuerhilfeverein

Hinweis: Es wird eine Exceltabelle bereitgestellt. Bitte diese nach dem Herunterladen aktivieren.

Beitrag für Lohnsteuerhilfe - Lohi - Regensburg
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