Für Mitgliedschaften ist folgende Beitragsberechnung vorgesehen:
Ihre jährlichen Kosten für die Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein.
Beitragsbemessungsgrundlage
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags bemisst sich nach der Summe der jüngsten, bis zur Fälligkeit der Beitragsschuld bekannten, steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen des Mitglieds. Bei rückwirkendem Vereinsbeitritt bemisst sich der Beitrag nach den Einnahmen des Vorjahreszeitraumes.
Bei Einkünften aus Vermietung wird ein zusätzlicher Grundbeitrag in Höhe von 50 € erhoben.
Bei Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner ist eine gemeinsame Mitgliedschaft vorgesehen. Hierbei werden die Einnahmen beider Partner berechnet.
Im Jahr des Vereinsbeitritts wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 25 € erhoben.
Der Jahresmitgliedsbeitrag ergibt sich aus der folgenden Beitragstabelle:
Grundbeitrag | 50 € |
Zuzüglich Beitrag pro volle Tausend der Bemessungsgrundlage | 4 € |
Höchstbeitrag | 595 € |
Beispiel: Bei einem Einkommen von z.B. 40.900 € wird berechnet: 40 x 4 € + 50 € = 210 €.
Der Mitgliedsbeitrag ist im Jahr des Vereinsbeitritts sofort, danach jeweils zum 30.04. für das Kalenderjahr zur Zahlung fällig. Ein Anspruch auf Leistung besteht nur dann, wenn alle fälligen Beiträge bezahlt sind.
Die Verpflichtung zur Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrages besteht unabhängig davon, ob die angebotene Hilfe zur steuerlichen Beratung in Anspruch genommen wird oder nicht. Dies gilt während der Dauer der Mitgliedschaft.
Die Mitgliedschaft kann jährlich zum Jahresende gekündigt werden.
Beitrag für Lohnsteuerhilfe - Lohi - Regensburg